Beratungsgespräch bei ästhetischen Eingriffen

Die Aufklärungspflicht des Arztes bei einem ästhetisch-plastischen Eingriff per Rechtsprechung besonders streng auszulegen. Da es sich um eine medizinisch nicht zwingend notwenige Operation handelt, hat der Arzt die besondere Pflicht, den Patienten über alle Aspekte der Operation aufzuklären. Hier reicht es nicht, dem Patienten ein „Merkblatt“ an die Hand zu geben, mit dem Hinweis, dort stehe alles Wichtige. Diese Informationsblätter enthalten häufig Fachbegriffe und Formulierungen, die dem Laien unter Umständen nicht verständlich sind. Sehr nützlich sind solche Merkblätter, besonders wenn sie mit Zeichnungen ausgestattet sind, aber als Hilfsmittel zur Aufklärung. Aus medizinsoziologischen Untersuchungen geht hervor, dass die Patienten durch die Informationsfülle während des Beratungsgespräches nur etwa 40% der vermittelten Informationen im Gedächntis behalten. Es gibt besondere Aufklärungsbögen (z.B. Diomed) , bei denen der Instruktionsteil dem Patienten mit nach Hause gegeben wird. Dadurch kann der Patient noch einmal in Ruhe den Inhalt des Aufklärungsgesprächers nachvollziehen und ggf. vor der Operation noch einmal bei Unklarheiten Rücksprache halten.

Idealerweise schildert der Arzt den genauen OP-Verlauf, Narkoseart, Dauer eines möglichen stationären Aufenthaltes, individuelle Chancen und Risiken, Alternativen und Kosten sowie mögliche Nachuntersuchungen und Möglichkeiten der Vor- und Nachbehandlung zur positiven Beeinflussung des Ergebnisses. Eine genaue der Erhebung der medizinischen Vorgeschichte, in der auch bestehende oder vorbestehende Krankheiten, Unverträglichkeiten etc. zur Sprache kommen, ist ebenfalls dringend erforderlich.

Gerade sehr erfahrene Ärzte, die sich tagtäglich mit vielen Patienten beschäftigen, sehen vieles als selbstverständlich und nicht erwähnenswert an. Sie können deshalb nicht erwarten, dass der Arzt ungefragt jede Kleinigkeit erläutert. Hier tragen Sie als Patient eine gewisse Eigenverantwortung, indem Sie von Ihrem Recht auf Information Gebrauch machen und gezielt nachfragen. Scheuen Sie sich nicht, mehrmals nachzuhaken, bis Sie eine Sache genau verstanden haben. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Es ist deshalb auch sehr nützlich, sich auf das Beratungsgespräch vorzubereiten. Sie sollten sich Fragen aufschreiben oder eine entsprechende Checkliste zum Termin mitzunehmen, damit in der Aufregung nichts Wesentliches vergessen wird. Jeder gute Arzt wird Ihre Fragen gerne beantworten.

Beschreiben Sie genau, was Sie an sich selbst stört und welche Erwartungshaltung Sie haben. Bei einer falschen Erwartungshaltung oder Motivation (Wunsch des Partners etc.) tut man sich selbst keinen Gefallen mit einem ästhetisch-plastischen Eingriff. Ein seriöser Arzt rät in solchen Fällen definitiv von einer Operation ab.

Wenn Sie unsicher hinsichtlich Ihres Entscheids sind, holen Sie unbedingt eine zweite Meinung ein.
 
Überdies sollte auch „die Chemie stimmen“. Denn wenn Sie beim Arzt ein ungutes Gefühl haben, selbst wenn Sie es rational nicht begründen können, ist Vorsicht angebracht.

Der Nutzen von Computersimulationen wird unterschiedlich beurteilt. Viele vergessen, dass es sich eigentlich nur um Zeichnungen handelt. Es wird sehr oft der Eindruck erweckt, das gezeigte Ergebnis könne auch wirklich genauso erreicht werden. Viel besser sind meiner Meinung nach Bilder bereits operierter Patienten mit ähnlicher Problematik. Dadurch kann viel besser aufgezeigt werden, was wirklich machbar ist.

Es ist durchaus üblich, daß der Arzt dieses Beratungsgespräch in Rechnung stellt, denn es handelt sich ja um eine aufwändige ärztliche Leistung. Verlangt werden hierfür circa zwischen 30 und 100 €, die aber bei einer späteren OP in der Regel verrechnet werden.
 
Kriterien, die nachdenklich machen sollten:
 
Macht der Arzt andere Kollegen schlecht?
 
Drängt er zum Termin?
 
Liegen beim Preis zu große Abweichungen nach oben oder unten vor?

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